Manchmal gibt es schon kuriose Zufälle. Etwas weniger als eine Stunde nach der Veröffentlichung der Situation um Julian Bittner ist das Urteil des Jugendsportgerichts eingetroffen. Bittner wurde bis einschließlich 4. Oktober 2023 für jeglichen Spielbetrieb gesperrt. Dass die Länge der endgültigen Sperre der bereits abgesessenen vorläufigen Sperre entspricht, ist dabei wahrscheinlich auch nur ein Zufall. Kurios ist dabei allerdings, dass an jenem 4. Oktober weder ein Spiel der von ihm trainierten U19, noch ein anderes Spiel, in dem er als Spieler hätte mitwirken können, stattfand. Üblicherweise werden Sperren mit Ablauf eines Spieltermins verhängt. Seine Aussage “Das ist ein Witz” wurde dabei als grobe Unsportlichkeit begründet, wobei das Wörtchen “grob” in der Begründung eine entscheidende Rolle spielt. Denn eine Unsportlichkeit im leichten Fall hätte ein solches Strafmaß gemäß der aktuell gültigen Rechts- und Verfahrensordnung nicht gerechtfertigt.